Noch Fragen?
… hier findet Ihr die Antworten!
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Die Projektidee ist da, aber gleichzeitig gibt's auch viele Fragezeichen? Hier findet Ihr die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Förderung von Projekten. Sollten weitere Punkte offenbleiben, kommt jederzeit auf das Projektbüro zu. Wir helfen Euch gerne!
Wir fördern Projekte und Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Stadtjubiläum 200 Jahre Seestadt Bremerhaven.
Projekte können unterschiedlichen Charakter haben:
Bereits bestehende Veranstaltungen oder Reihen werden nicht gefördert. Ausnahme: inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung oder Anpassung an 200 Jahre Seestadt Bremerhaven.
Die Projekte müssen einem oder mehreren dieser Themenbereiche zuordbar sein:
Das Projekt muss im Laufe des Jahres 2027 umgesetzt und spätestens am 31.12.2027 abgeschlossen sein. Weitere Details findet Ihr im Abschnitt “Förderkriterien”.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen, Vereine, Verbände und Hochschulen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Stadtgemeinde Bremerhaven.
Es gibt grundsätzliche Eignungskriterien, die von allen Projekten erfüllt werden müssen, die sich um eine Förderung bewerben:
Bei der Entscheidung zwischen Projektanträgen werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt. Diese werden auch im Rahmen des Formulars Projektantrag durch eine Selbsteinschätzung abgefragt und anschließend zusätzlich durch das Kuratorium bewertet:
Der Antragsprozess sieht so aus:
Die Projektanträge können zu drei verschiedenen Stichtagen beim Projektbüro (angesiedelt bei der Erlebnis Bremerhaven GmbH) eingereicht werden:
Die Entscheidungen über eine Förderung erfolgen durch das Kuratorium als Auswahlgremium am:
Ein Anspruch auf eine finanzielle Förderung besteht nicht. Das Entscheidungsgremium über den Erhalt einer Förderung ist das sogenannte Kuratorium. Dieses setzt sich zusammen aus den je zwei Sprecherinnen und Sprechern der fünf Arbeitsgruppen des Stadtjubiläums 200 Jahre Seestadt Bremerhaven (Kultur, Quartiere, Tourismus, Wirtschaft und Wissenschaft) sowie Beisitzerinnen und Beisitzern aus Politik und Stadtgesellschaft.
Eine Förderzusage sowie den zugehörigen Einzelvertrag erhaltet Ihr am Ende von der Erlebnis Bremerhaven GmbH. Diese verwaltet die Fördergelder und gibt sie auf der Grundlage der Bewertung, Einordnung und Empfehlung des dafür eingerichteten Kuratoriums und der Beratung durch den Stadtmarketingbeirat der Erlebnis Bremerhaven GmbH als fördernde Stelle weiter.
Sofern Euer Projekt nicht gefördert werden kann, bekommt Ihr auch dazu eine schriftliche Mitteilung vom Projektbüro.
Es gibt keinen Mindest- oder Maximalförderbetrag. Ihr erstellt im Rahmen Ihres Projektantrags einen Finanzierungsplan und kalkulieren voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die benötigte Fördersumme. Dieser Finanzierungsplan ist Grundlage für den Entscheidungsprozess und – vorausgesetzt der Genehmigung durch das Kuratorium – auch für Euren Einzelvertrag.
Nach Abschluss des Projekts werden die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen ermittelt und der Fehlbetrag berechnet. Dieser Fehlbetrag ist letztendlich förderfähig. Er wird maximal bis zur Höhe des genehmigten Förderbetrags ausbezahlt.
Insgesamt stehen 1,4 Mio. Euro für Projekte im Rahmen des Stadtjubiläums 200 Jahre Seestadt Bremerhaven zur Verfügung. Das Geld wird nicht nach dem Prinzip First-Come-First-Served verteilt, sondern auf alle drei Stichtage verteilt.
Informationen folgen.
Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das von Euch im Antrag angegebene Konto.
Nach der Förderzusage durch das Kuratorium schließt Ihr einen Einzelvertrag mit der Erlebnis Bremerhaven GmbH. Dieser regelt neben der Höhe der Förderung auch weitere Formalien. Nach Umsetzung des Projekts müssen in jedem Fall Nachweise über alle verwendete Mittel (Belege) vorgelegt und ein Sachbericht eingereicht werden.
Wichtig: Zugesagte Mittel sind nicht über das Jahr 2027 hinaus übertragbar, um Zahlungen in 2028 vorzunehmen.