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title: "200 Jahre Bremerhaven: Fragen und Antworten zum Mitmachen"
url: "https://www.bremerhaven-erleben.de/stadtjubilaeum/mitmachen/fragen-und-antworten"
description: "Ihr habt eine Projektidee für das Stadtjubiläum 2027, aber noch offene Fragen? Hier findet ihr Antworten zu Förderung, Teilnahme und Ablauf. Bei weiteren Anliegen unterstützt euch das Projektbüro gerne."
language: "de"
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Fragen &amp; Antworten (FAQ)
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Alles Wichtige auf einen Blick

 

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Noch Fragen?
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… hier findet Ihr die Antworten!

Die Projektidee ist da, aber gleichzeitig gibt's auch viele Fragezeichen? Hier findet Ihr die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Förderung von Projekten. Sollten weitere Punkte offenbleiben, kommt jederzeit auf das  zu. Wir helfen Euch gerne!

 

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- Was sind förderfähige Projekte?
    
    Wir fördern Projekte und Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Stadtjubiläum 200 Jahre Seestadt Bremerhaven.
    
    Projekte können unterschiedlichen Charakter haben:
    
    
    - Einzelveranstaltungen (z. B. Konzerte, Sportveranstaltungen, Feste, Vorträge)
    - mehrtägig oder wiederkehrend sein (z. B. Reihen, Workshops, Ausstellungen)
    - Projekte ohne feste Veranstaltung (z. B. Publikationen, Gestaltungsideen in der Stadt)
    
    Bereits bestehende Veranstaltungen oder Reihen werden nicht gefördert. Ausnahme: inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung oder Anpassung an 200 Jahre Seestadt Bremerhaven.
    
    Die Projekte müssen einem oder mehreren dieser Themenbereiche zuordbar sein:
    
    
    - Kultur
    - Quartiere
    - Tourismus und Freizeit
    - Wirtschaft
    - Wissenschaft
    
    Das Projekt muss im Laufe des Jahres 2027 umgesetzt und spätestens am **31.12.2027** abgeschlossen sein. Weitere Details findet Ihr im Abschnitt “”.
- Wer kann einen Förderantrag stellen?
    
    Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen, Vereine, Verbände und Hochschulen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Stadtgemeinde Bremerhaven.
- Was sind die Förderkriterien?
    
    Es gibt grundsätzliche Eignungskriterien, die von allen Projekten erfüllt werden müssen, die sich um eine Förderung bewerben:
    
    
    - Der Förderantrag muss fristgerecht (siehe Abschnitt ) und vollständig eingehen.
    - Direkter Bezug zum Stadtjubiläum 200 Jahre Seestadt Bremerhaven ist zwingend notwendig
    - Das Projekt findet im Kalenderjahr 2027 in Bremerhaven statt.
    - Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein (betrifft Lieferverträge oder andere Auftragserteilungen, Kostenvoranschläge dürfen eingeholt werden).
    - Das Projekt muss für alle zugänglich sein (z. B. nicht exklusiv für Mitglieder).
    - Projekte müssen bei der Öffentlichkeitsarbeit und bei der Projektdurchführung das Logo des Stadtjubiläums verwenden und werden in die Kommunikation der Stadt Bremerhaven zum Jubiläumsjahr aufgenommen und beworben.
    
    Bei der Entscheidung zwischen Projektanträgen werden die nachfolgenden Kriterien berücksichtigt. Diese werden auch im Rahmen des Formulars Projektantrag durch eine Selbsteinschätzung abgefragt und anschließend zusätzlich durch das Kuratorium bewertet:
    
    
    1. Wissensvermittlung
    2. Wertschöpfungskreisläufe
    3. Interkulturelle Identität
    4. Gastgeberinnen und Gastgeber Bremerhaven
    5. Miteinander / Engagement
    6. Selbsteinschätzung Kostenrahmen
    7. Selbsteinschätzung öffentliche Wirksamkeit
- Wie erfolgt die Antragsstellung?
    
    Der Antragsprozess sieht so aus:
    
    
    1. Ihr reicht einen Projektantrag beim Projektbüro ein ().
    2. Das Kuratorium prüft Euren Antrag und entscheidet, ob Ihr einen Zuschlag erhaltet.
    3. Schließung eines Einzelvertrags zwischen der Erlebnis Bremerhaven GmbH und Euch.
    4. Dann kann Euer Projekt starten und umgesetzt werden.
    5. Nach Ende des Projekts müssen die vertraglich vereinbarten Nachweise und ein Bericht eingereicht werden.
- Welche Fristen gibt es für die Einreichung des Förderantrags?
    
    Die Projektanträge können zu drei verschiedenen Stichtagen beim Projektbüro (angesiedelt bei der Erlebnis Bremerhaven GmbH) eingereicht werden:
    
    
    - 31.12.2025
    - 30.04.2026
    - 01.09.2026
    
    Die Entscheidungen über eine Förderung erfolgen durch das Kuratorium als Auswahlgremium am:
    
    
    - 15.02.2026
    - 01.06.2026
    - 01.10.2026
- Wer entscheidet über eine Förderung?
    
    Ein Anspruch auf eine finanzielle Förderung besteht nicht. Das Entscheidungsgremium über den Erhalt einer Förderung ist das sogenannte Kuratorium. Dieses setzt sich zusammen aus den je zwei Sprecherinnen und Sprechern der fünf Arbeitsgruppen des Stadtjubiläums 200 Jahre Seestadt Bremerhaven (Kultur, Quartiere, Tourismus, Wirtschaft und Wissenschaft) sowie Beisitzerinnen und Beisitzern aus Politik und Stadtgesellschaft.
    
    Eine Förderzusage sowie den zugehörigen Einzelvertrag erhaltet Ihr am Ende von der Erlebnis Bremerhaven GmbH. Diese verwaltet die Fördergelder und gibt sie auf der Grundlage der Bewertung, Einordnung und Empfehlung des dafür eingerichteten Kuratoriums und der Beratung durch den Stadtmarketingbeirat der Erlebnis Bremerhaven GmbH als fördernde Stelle weiter.
    
    Sofern Euer Projekt nicht gefördert werden kann, bekommt Ihr auch dazu eine schriftliche Mitteilung vom Projektbüro.
- Wie hoch ist der Förderbeitrag?
    
    **Es gibt keinen Mindest- oder Maximalförderbetrag**. Ihr erstellt im Rahmen Ihres Projektantrags einen Finanzierungsplan und kalkulieren voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die benötigte Fördersumme. Dieser Finanzierungsplan ist Grundlage für den Entscheidungsprozess und – vorausgesetzt der Genehmigung durch das Kuratorium – auch für Euren Einzelvertrag.
    
    Nach Abschluss des Projekts werden die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen ermittelt und der Fehlbetrag berechnet. Dieser Fehlbetrag ist letztendlich förderfähig. Er wird maximal bis zur Höhe des genehmigten Förderbetrags ausbezahlt.
    
    Insgesamt stehen 1,4 Mio. Euro für Projekte im Rahmen des Stadtjubiläums 200 Jahre Seestadt Bremerhaven zur Verfügung. Das Geld wird nicht nach dem Prinzip First-Come-First-Served verteilt, sondern auf alle drei Stichtage verteilt.
- Wann können zugesagt Fördermittel abgerufen werden?
    
    Informationen folgen.
    
    Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf das von Euch im Antrag angegebene Konto.
- Wie erfolgt die Schlussabrechnung?
    
    Nach der Förderzusage durch das Kuratorium schließt Ihr einen Einzelvertrag mit der Erlebnis Bremerhaven GmbH. Dieser regelt neben der Höhe der Förderung auch weitere Formalien. Nach Umsetzung des Projekts müssen in jedem Fall Nachweise über alle verwendete Mittel (Belege) vorgelegt und ein Sachbericht eingereicht werden.
    
    **Wichtig**: Zugesagte Mittel sind nicht über das Jahr 2027 hinaus übertragbar, um Zahlungen in 2028 vorzunehmen.